R Finanzmarkt

D&O-Versicherung · Orientierung

Wer kann persönlich in Anspruch genommen werden?

Bei Geschäftsentscheidungen kann die persönliche Haftung einzelner Entscheider im Vordergrund stehen, obwohl im Interesse des Unternehmens gehandelt wurde. Bevor Sie sich mit einzelnen Angeboten befassen, lohnt es sich, die eigene Situation zu klären: wer persönlich in Anspruch genommen werden kann, welche Entscheidungen besondere Risiken bergen, welche Organfunktionen berücksichtigt werden sollen und welche bestehenden Absicherungen es gibt.

Orientierung

Welche persönlichen Haftungsrisiken tragen Unternehmensentscheider?

Diese Frage klären wir gemeinsam mit Ihnen – auf Basis Ihrer persönlichen Ausgangslage.